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24.05.2015  |  Kommentare: 0

Antidoping-Rechtskommission – Zeugen müssen nicht die Wahrheit sagen – Walter Mayer die xte

Antidoping-Rechtskommission – Zeugen müssen nicht die Wahrheit sagen – Walter Mayer die xte
Warum darf ein Polizist als Zeuge vor der Antidoping-Rechtskommission die Unwahrheit sagen?

Antidoping-Rechtskommission – Zeugen müssen nicht die Wahrheit sagen – Walter Mayer die xte

Warum darf ein Polizist als Zeuge vor der Antidoping-Rechtskommission die Unwahrheit sagen?

Bei den Vorwürfen rund um Walter Mayer spielt eine Senioren-Sportlerin eine Rolle, weil die absurde Behauptung aufgestellt wird, diese Frau sei indirekt durch Walter Mayer gedopt worden.

Ein wesentliches Beweisstück, ob diese Anschuldigungen gegen Walter Mayer ein Lügenkonstrukt, damit der geständige Dopingdealer Frass alias Rocnik alias Lichtenegger eine billige Strafe und keine Untersuchungshaft verhängt bekommt, oder die Wahrheit sind, ist der Verbleib eines Blutwertemessgerätes.

Die Mitbeschuldigte Martina M. hat im Nachhinein, mit gerichtlichem Vergleich, erklärt, dass sie von Frass alias Rocnik alias Lichtenegger aufgefordert wurde, wahrheitswidrig zu  behaupten, das Gerät vernichtet zu haben, es aber tatsächlich dem Frass alias Rocnik alias Lichtenegger ausgefolgt hat.

Blutwertmessgeräte haben einen eingebauten Speicher, aus dem man ablesen kann, was und wann damit gemessen wurde.
Vor der Antidoping-Rechtskommission wurde Herr Inspektor Wolfgruber, von der damals SOKO Doping, dazu befragt. Dieser sagte aus, allerdings vor der Antidoping-Rechtskommission muss niemand die Wahrheit sagen, ob dies auch für einen Polizisten gilt, ist eine gute Frage, dass die Polizei das Gerät beschlagnahmt hatte; Genaueres dazu wurde nicht gefragt.

Zeugen müssen bei Verhandlungen der Antidoping-Rechtskommission weder erscheinen noch die Wahrheit sagen . Die Antidoping-Rechtskommission hat den rechtlichen Wert einer Faschingsgilde.

Dort sitzt ein Landesbeamter als Vorsitzender, der beim Land Steiermark für Zivilrechtsfragen zuständig ist, und offensichtlich hinsichtlich des Aktes und dessen Inhaltes nicht ausreichende Ahnung hat. Dann sitzt dort eine zweite Juristin drinnen, die sich als Expertin gibt. Dann ein pensionierter Strafrichter der stolz darauf ist, dass der Bombenbauer Fuchs bei diesem in der Verhandlung herumbrüllte und dann der Verhandlung nicht mehr beiwohnte.

Weitere Kommissionsmitglieder sind dann noch eine Ärztin und ein Arzt. Und keiner dieser Anwesenden fragt, wenn das Gerät von der Polizei beschlagnahmt wurde, wo das genau im Akt geschrieben steht, wo die Auswertung ist und welches Ergebnis der Speicherchip beim Auslesen zeigte.  Und auch wird nicht gefragt, warum die Zeugin Martina M., im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches nach diesem Verfahren, nachdem sie als Beschuldigte nicht der Wahrheitspflicht unterliegt, auf Beeinflussung des Dealers Frass alias Rocnik alias Lichtenegger unrichtig angegeben hat dieses Blutwertmessgerät vernichtet zu haben.

Tatsächlich wurde das Gerät nie beschlagnahmt, und es befinden sich im Akt auch keine Beschlagnahme-Verfügung und auch keine Speicherauswertung, noch sonst irgendwelche Informationen zu diesem BlWeil ohne dieses Theater allein wegen der Auswertung des Speicherchips feststünde, dass dieses Gerät nichts mit Doping sondern mit dem schwer kranken, mittlerweile verstorbenen Ehemann zusammen hängt, der um seine Schmerzen zu ertragen stundenlang, oft in Begleitung von Walter Mayer als Freund und Gesprächspartner, bergwanderteutwertemessgerät.

Warum die SOKO Doping das nicht gemacht hat, ist eine weitere gute Frage. Jetzt fragt man sich, wenn man sich diese Zeugenaussagender Polizisten, ohne Wahrheitspflicht, ansieht, auch die Richterin hat ausgesagt, dass sie glaubt, dass das Gerät beschlagnahmt war, ob die Kommission nicht selbst unter Dopingeinfluss stand.

Die Richterin muss nicht vorbereitet zu dieser Aussage vor die Antidoping-Rechtskommission treten und auch sie unterliegt nicht der Wahrheitspflicht, weil sie dort genauso eine normale Zeugin ist, weil das weder ein Behördenverfahren noch ein Gerichtsverfahren ist.

Die Antidoping-Rechtskommission ist angelehnt an den Villacher Fasching, mit genau derselben rechtlichen Qualität. Das ist kein Scherz, sondern leider traurige Realität und dafür gibt´s auch noch ein Gesetz, indem diese Antidoping-Rechtskommission als Zweigstelle des Villacher Fasching, faktisch, eingerichtet wurde.

Man vermisst hier eine gewissenhafte Wahrheitsermittlung und Tatsachenfeststellung. Keiner der Verantwortlichen stellt die notwendigen Fragen: wo im Akt gibt’s diese Beschlagnahme-Verfügung, wo ist das Gerät, was hat die Auswertung des Gerätes ergeben, wo im Akt gibt es irgendeine nachvollziehbare Dokumentation über das Gerät, warum macht Martina M. offensichtlich falsche Aussagen, indem sie zuvor sagt, sie hat das Gerät vernichtet und dann wieder doch nicht, weil sie hat´s dem Frass alias Rocnik alias Lichtenegger gegeben.

Wazu dieses „Theater“? Weil ohne dieses Theater allein wegen der Auswertung des Speicherchips feststünde, dass dieses Gerät nichts mit Doping sondern mit dem schwer kranken, mittlerweile verstorbenen Ehemann zusammen hängt, der um seine Schmerzen zu ertragen stundenlang, oft in Begleitung von Walter Mayer als Freund und Gesprächspartner, bergwanderte.

Diese Protokolle der Antidoping-Rechtskommission haben eine Qualität, sodass man sagen muss, die Verhandlungsführung der Antidoping-Rechtskommission ist nicht den Qualitätsanforderungen des Villacher Fasching entsprechend.

Wir entschuldigen uns beim Villacher Fasching, sollte sich dieser durch den Vergleich mit der Antidoping-Rechtskommission beleidigt fühlen.
Das ist nur ein Detail.

Diese ganzen Dopingvorwürfe in diesem Zusammenhang sind ein derartiger medizinischer Schwachsinn, sodass man sich fragt, ob die Mediziner, die da dabei waren, geschlafen haben, keine Ahnung haben oder es ihnen schlichtweg einfach gleichgültig ist und diese nur dabei sitzen, weil sie dabei sitzen wollen/müssen für Geld/Beziehungen/Ehre/Eitelkeit. Da kommt keiner auf die Idee zu sagen, was hier festgestellt und behauptet und als wahr angenommen wird, würde den Walter Mayer nicht als Dopingexperten sondern als Vollidioten ausweisen, oder zu sagen, was uns hier aufgetischt wird, kann nicht wahr sein.

Und es fragt auch keiner nach dem Grund, warum den Anwesenden so ein Blödsinn vorgelegt wird. Ist es nicht die Aufgabe einer Antidoping-Rechtskommission sich das genau anzuschauen und sitzen nicht genau deswegen Ärzte da drinnen? Damit diese eben hinterfragen, ob das medizinisch überhaupt sein kann und wie das mit dem Bild zusammenpasst von einem Walter Mayer, der sich auskennt, zumindest sportmedizinisch; er war ja immerhin Cheftrainer der nordischen Skifahrer.

Was in diesem Zusammenhang als Kostenrechnung präsentiert wird, stimmt ja auch vorne und hinten nicht zusammen. Weder der Preis der Behandlung, noch der Preis der Medikamente, noch irgendwelche Angaben stimmen da und sind nachvollziehbar. Warum wird uns das serviert?

Geht man dort nur hin, weil man Sitzungsgelder bekommt und sich dann wichtig fühlt? Und es ist ohnehin egal, ob man zu spät hinkommt, weil die Kommission ist ja beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte anwesend sind, die andere Hälfte muss gar nicht da sein. Das ist halt so, dass einmal der fehlt und dann fehlt wieder der, alles normal und rechtmäßig.

Da kommt keiner auf die Idee zu fragen, wie ein „Gericht“, die Antidoping-Rechtskommission soll im Sportbereich so etwas sein, derartige Spielregeln haben kann.

Bernadette Wukounig


 

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