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sarra44
08.01.2026 11:43:03 sarra44 hat ein Thema kommentiert Das leidige Thema...Männer:  Ich habe mich gerade erst von meinem Freund getrennt und geniesse es allein. Ich habe vor hier eine Kreuzfahrt zu machen www.rivers2oceans-kreuzfahrten.de/blog
anne01
08.01.2026 11:16:19 anne01 hat ein Thema kommentiert Was sagt ihr zu Schönheitsoperationen?: Habt ihr auch schon öfter von Abnehmspritzen gehört? Ich setze mich gerade intensiv mit dem Thema auseinander, weil ich nach zwei Jahren Abnehmversuch langsam an meine Grenzen komme. Die Wirkstoffe Semaglutid und Liraglutid regulieren das Hunger- und Sättigungsgefühl über bestimmte Hormone. Ursprünglich wurden diese Medikamente in der Diabetestherapie eingesetzt, bevor man die gewichtsreduzierende Wirkung entdeckte. Mir ist bewusst, dass eine ärztliche Verschreibung notwendig ist und die Behandlung mehrere hundert Euro pro Monat kosten kann. Trotzdem überlege ich, ob dieser Weg für mich in Frage kommt. Ich habe mir auf einer Informationsseite einen Überblick verschafft, wie wirken Abnehmspritzen und welche Unterschiede zwischen den verschiedenen Präparaten bestehen. Mir geht es dabei um eine medizinische Unterstützung für eine langfristige Ernährungsumstellung. Mein Hausarzt steht dem Thema offen gegenüber und möchte vorher noch ein paar Blutwerte checken lassen. Falls hier jemand aus dem medizinischen Bereich mitliest oder bereits Behandlungen kennt, würde ich mich über einen Austausch freuen.
kaka88
05.01.2026 13:51:04 kaka88 hat ein Thema kommentiert Bubble Bob: Lilurose präsentiert auf seiner Website eine reichhaltige Kollektion an Brautkleidern, die mit Leidenschaft und Erfahrung entworfen wurden. Als Hersteller bietet die Marke sowohl klassische als auch romantische Boho-Stile an. Von Boho-Stil inspirierte Designs, brautkleid wien, begeistern mit subtilen Stoffen und eleganten Schnitten. Ein Besuch der Website lohnt sich, um mehr über die verfügbaren Kollektionen zu erfahren. Hier finden anspruchsvolle Bräute garantiert das Richtige.
asia
30.12.2025 23:30:25 asia hat ein Thema kommentiert Was nicht fehlen darf...:   Hallo zusammen,ich bin auf der Suche nach einem Geschenk mit persönlicher Note. Meine Freundin, die gerade ihre Wohnung einrichtete, ist eine tolle Person, die praktische Dekoration liebt,. Daher möchte ich sie mit einer Deutschlandkarte aus Kork als Wanddeko überraschen, weil man bereiste Orte markieren oder zukünftige Reisen planen kann. Unter https://www.pinnwanddeutschlandkarte.de gibt es mehrere Beiträge über Korkkarte im moderne Sti8l, die mich inspiriert haben. Hat jemand von euch schon eine solche Karte? Ist das eine gute Geschenkidee zum Geburtstag??
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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26.02.2025  |  Kommentare: 0

Darf ein Laie in der Gerichtsbarkeit sein?

Darf ein Laie in der Gerichtsbarkeit sein?
Selber schuld, wenn man sich keinen Anwalt zur Verteidigung nimmt.

Nicht in jedem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gilt eine absolute Anwaltspflicht.

Dies bedeutet, dass in gewissen gesetzlich geregelten Fällen eine Partei sich selbst vertreten kann.

Theoretisch.

Aber ist dies auch praktisch durchführbar?
Wird man als Laie ausreichend mit Informationen versorgt, wie man zum eigenen Recht kommt?
Folgende Situation stellt sich dar: man entscheidet sich, aus welchen Beweggründen auch immer, in einem Verfahren, wo für eine solche Vorgehensweise auch entsprechende gesetzliche Grundlage gegeben ist, sich selbst zu vertreten.

Man hat keine Ahnung vom Ablauf eines Verfahrens, keine Ahnung, wo, wie und welche Informationen man sich beschaffen muss und schließlich, wie man es erreicht, dass man Recht zugesprochen bekommt.

Gibt es dazu gesetzlich vorgesehene Grundlagen?

Theoretisch ja.

Sowohl in den Verfahren ohne absolute Anwaltspflicht als auch in den Verfahren mit absoluter Anwaltspflicht besteht eine Manuduktionspflicht (Anleitungspflicht). Die Manuduktionspflicht bedeutet, dass der Richter im Rahmen eines Prozesses die Parteien durch Befragen und Belehren dazu zu bringen hat, dass diese ihre Angaben vollständig macht.

Die erste Hürde ist die Gesetzesumdeutung. Nämlich, was darunter zu verstehen ist, dass durch das Belehren die Vollständigkeit der Angaben erreicht wird. So sehr man sich wünscht als Laie die bestmögliche Wegweisung eines zum-eigenen-Recht-Kommens zu erhalten, so oft scheitert man an der tristen Gerichtsrealität.

Richter halten sich gerne an den gebetsmühlenartig wiederholten Satz: „ich muss neutral bleiben.“

Wo diese Neutralität jedoch endet und wo diese beginnt, ist keinesfalls eindeutig. Alleine schon die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Bestimmungen über die Ausmaße der Anleitungspflicht machen dies eindeutig.

Während ZPO überwiegend auf gesetzliche Vorgaben und sehr abstrakt auf „die zur Vornahme ihrer Processhandlungen nöthige Anleitung“ (§ 432 ZPO) hinweist, enthält § 39 Abs. 2 Satz 1 ASGG konkrete Angaben, wie eine solche richterliche Anleitung zu erfolgen hat. Die Anleitung gem. ASGG hat zum Inhalt die zweckentsprechende Rechtsverfolgung durch die unvertretene Partei und Anleitung über die konkreten Prozesshandlungen.

Im Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren werden etliche Bemühungen darauf gerichtet (zumindest gesetzliche), eine Waffengleichheit herzustellen und der unvertretenen Partei das Wissen über die Verfahrensverläufe, über welche sie aufgrund der fehlenden juristischen Kenntnisse nicht verfügt und denkunmöglich verfügen kann, verleiht und ihr damit die Möglichkeit verschaffen wird zweckentsprechende Rechtsverfolgung zu betreiben. Im Gegensatz dazu scheint gem. ZPO dieses Ungleichgewicht der falschen Entscheidungsfindung der unvertretenen Partei (nämlich keinen Anwalt zur Vertretung zu bestellen) zugeschrieben zu werden.

Die Folge:

Eine unvertretene Person verliert ein Rechtsmittel, weil sie den formalistischen Vorgaben nicht gewachsen ist.

Dabei handelt es sich zumeist bei diesen formalistischen Vorgaben um ungeschriebene Gesetze.

Ein Beispiel:

Ein Antrag einer unvertretenen Partei auf Fortführung eines Ermittlungsverfahrens wird zurückgewiesen, weil die formalen Vorgaben nicht erfüllt wurden. Nachfolgend die wortwörtliche Begründung:
 
 
Wer nichts aus dem zitierten Absatz verstanden hat, darf sich stolz ein Laie nennen.

Die nachfolgende Begründung wird schon etwas klarer:

„Die Fortführungswerberin tätigte keine Angaben zu ihrer jeweiligen Opferstellung hinsichtlich jedes einzelnen Beschuldigten bzw. belangten Verbandes unter Beachtung der geltend gemachten Tatbestände, um damit ihre Antragslegitimation darzulegen. Es erschloss sich auch nicht, durch welche Tathandlung welches Beschuldigten bzw. welches belangten Verbandes welcher Schaden bei der Fortführungswerberin eintrat oder eintreten sollte; samt Benennung der gesetzlichen, zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen.“

Die von der Fortführungswerberin nicht getätigte Angaben sind ungeschriebene Gesetze.

Dazu, wo man diese findet und man diese als ein Laie erfüllen kann, gibt es keine Anleitung. Dies auch nach zahlreichen Ausführungen, man sei ein Laie und mehrfachen Ersuchen um Anleitung.

Statt einer Anleitung erhält man als Antwort: „dass die gegenständliche Behörde keine Rechtsberatung bietet“.

Dazu ein Verweis auf die „Erste Anwaltliche Auskunft“.

Die entsprechende Homepage (https://www.oerak.at/buergerservice/servicecorner/erste-anwaltliche-auskunft/) gibt Auskunft über die „Erste Anwaltliche Auskunft“:

Fragen wie zB. Welche Ansprüche kann ich durchsetzen und gegen wen? Wie stehen meine Chancen? Macht eine Klage überhaupt Sinn? Wie verschaffe ich mir Recht? Welche Möglichkeiten stehen mir offen? usw. können in diesem ersten Gespräch geklärt werden.

Der Anwalt gibt Ihnen eine erste Hilfestellung, die ihnen helfen soll zu entscheiden, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann.


Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass man bei dem „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ die Formalerfordernisse eines Fortführungsantrages erklärt bekommt.

Aber auch wenn, ersetzt diese Auskunft keinesfalls die gerichtliche Manuduktionspflicht, auf welche sogar die anwaltlich vertretenen Prozessparteien einen Anspruch haben.

Alles führt im Endeffekt dazu: will man den Prozess gewinnen, so greift man tief in die Tasche oder stellt das eigene Glück auf die Probe, ob man sich selbst erfolgreich verteidigen kann.

Entspricht dies unserer demokratischen Wunschvorstellung an die Justiz?

vs


 

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