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19.01.2011  |  Kommentare: 0

Der Fluch des Schönen Egon

Der Fluch des Schönen Egon
Von Androsch über Grasser und Molterer bis Pröll.

Die FPÖ hat die ÖVP überholt – wen wundert das? Die ÖVP hat noch nie etwas gelernt. Selbst als der rote Finanzminister Androsch die Steuerzahler mit einer Strategie quälte, die ihm vom sogenannten Schönen Egon, d. i. Sektionschef Dr. Egon Bauer, entwickelt wurde, bekamen die Schwarzen die Watschen. Der Selbstmord des Steuerzahlers Böswarth war damals in aller Munde, heute ist er vergessen.

Der Schöne Egon, Dr Egon Bauer also, und seine damals teilweise junge Truppe mit den Herren Nolz, Quantschnig, vorübergehend Kohler, Plückhahn etc. kamen auf die Idee, die österreichische Schwarzgeldmentalität für ihre Zwecke zu optimieren.

Sie vertraten die Meinung, nur Große zahlen ihre Steuern entweder nach Vorschrift oder sie können ins Ausland ausweichen. Die mittleren und kleinen aber sind Steuerhinterzieher. Um dieses System zu vereinfachen, wie es jetzt mit Steuerpolizei und KIAB perfektioniert wird, wird einfach ein Steuersystem geschaffen, in dem es den mittleren und kleinen Steuerzahlern erst gar nicht möglich ist, sich richtig zu verhalten. So kann sich die Behörde jeden, den sie will, vorknöpfen – eine Willkür, wie man sie aus der alten Sowjetunion kennt.

Damit der Finanzminister mitspielt, erhält dieser volle persönliche Handlungsfreiheit. Hannes Androsch schuf sich seinen Steueronkel, und seine 2000er-Reinkarnation, Karlheinz Grasser seinen Verein. Dabei wird der Finanzminister von den Finanzbeamten gedeckt.

Das gipfelt in dem Gutachten von Finanzrechtsprofessoren über Grasser: Wenn im Rat des Grasser-Vereins hohe Finanzbeamte sitzen, dann kann man dem Grasser nicht unterstellen, dass er gewusst hat, dass es illegal ist, was da geschieht. Dass diese Finanzministerialbeamten mit ins Finanzstrafverfahren gehören, widerspricht der österreichischen Beamtendiktatur.

Der eher blasse Finanzminister Salcher musste den Steuerakt Androsch heimlich unter der Hand ins Justizministerium tragen. Wie die Faust aufs Auge passend, war Androsch zuvor schon in politische Ungnade gefallen. Sonst hätte selbst Salchers Aktion nichts genutzt, denn die Macht der Finanzminister endet seit dem System Schöner Egon an der Präsidiumstür des Finanzministers.
 
Wie sagte Grassers Nachfolger Molterer doch: Das Finanzministerium wird von den Finanzministeriumsbeamten viel besser geführt als andere Ministerien, denn dort haben die Minister wenigstens noch ein wenig mitzureden. Weil er damit so treffend politisch und gesellschaftlich danebenlag, schoss er sich hiermit ein Eigentor. Dies führte zu seiner Abwahl, die wiederum nur Molterer selbst in seiner Blauäugigkeit als Einzigen überraschte.  

Der genialste Schachzug der Finanzministeriumsbeamten war es, einfach die Verjährung von gerichtlichen Finanzstrafdelikten durch „entfällt“ zu streichen. Der bisherige Paragraph regelte die Verjährung gemäß Artikel 6 Menschenrechtskonvention – Schutz vor überlanger Verfahrensdauer. Diese Streichung wurde an den Nationalratsabgeordneten, den Kammern und dem Ministerrat vorbeigeschummelt, weil eine Einigung über die von den Finanzministeriumsbeamten gewünschte Verlängerung der Verjährungsfrist zwischen ÖVP und SPÖ nicht zustande kam. Dieses „entfällt“ (die Verjährung aufzuheben) wurde als harmlos von den Abgeordneten, Ministerrat und Kammern missverstanden.

Die Rache der Psyche trat zutage, als der Mastermind dieser Streichung, Hr. Plückhahn, völlig verbittert, sich unbedankt fühlend, in Pension ging. Interessant ist die Frage, ob dieser Betrug am Gesetzgeber eigentlich ein gerichtlicher Straftatbestand ist.

(bw)

Bild: Edwin S. Porter





 

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