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sarra44
01.10.2025 12:05:07 sarra44 hat ein Thema kommentiert Womit kann man reich werden?: Es gibt schon auch seriöse Heimarbeit, aber reich wird man davon nicht, doch wenn man etwas dazuverdienen will. Ich habe da auch hier etwas gefunden Kosmetik verpacken - schweizer Heimarbeit
frauraish
30.09.2025 09:17:42 frauraish hat ein Thema kommentiert Sex:  Das ist echt eine blöde Situation. Aber vcielleicht hilft es dir, wenn du einfach mal schaust, ob du deine Bedürfnisse nicht mit jemand anderes stillen kannst. Sex ist in einer Beziehung ein sehr wichtiger Faktor (bevor man mich falsch versteht: wichtig, nicht der wichtigste!) und kann auch zu enormen Streitigkeiten und Unwohlsein führen. Es ist also nicht nur wichtig dass man über das Verlangen redet, sondern dieses auch stillt. Inzwischen gibt es sogar die Möglichkeit ohne Abo-Fallen und ganz diskret nach einem Sexpartner zu suchen. Ich empfehle dazu Telegram Sexting Gruppen. Diskreter gehts nicht und zu 100% kostenlos.
susanne32
02.09.2025 11:16:09 susanne32 hat ein Thema kommentiert Wir wollen so gern ein Kind!:  Hallo und herzlich willkommen im Forum! Zuerst einmal möchte ich sagen, dass ihr mit euren Gefühlen völlig normal seid. Der Wunsch nach einem Kind ist etwas sehr Persönliches, und es ist verständlich, dass man sich Sorgen macht, wenn es nicht sofort klappt. Ein Jahr regelmäßiger Versuche gilt übrigens noch als völlig normal – statistisch gesehen schaffen es viele Paare erst nach 12 bis 18 Monaten, schwanger zu werden, auch wenn sie perfekt timen. Es ist super, dass ihr schon darauf achtet, um den Eisprung herum Geschlechtsverkehr zu haben, denn das ist einer der wichtigsten Faktoren. Gleichzeitig ist es aber auch völlig normal, dass es nicht bei jedem Zyklus klappt, denn viele Faktoren spielen eine Rolle: Stress, Schlaf, Ernährung, körperliche Fitness, hormonelle Schwankungen und sogar kleine gesundheitliche Unterschiede zwischen Partnern können Einfluss haben. Um den Eisprung noch genauer zu bestimmen, kann ein Online Eisprungrechner sehr hilfreich sein. Dort könnt ihr eure Zykluslänge und den ersten Tag eurer letzten Periode eintragen, und der Rechner zeigt euch die fruchtbaren Tage an. Das gibt euch ein besseres Timing, ohne dass ihr jeden Zyklus mühsam beobachten oder raten müsst. Einige Rechner berücksichtigen auch Durchschnittswerte für die fruchtbarsten Tage und bieten Tipps, wie ihr die Chancen erhöhen könnt. Darüber hinaus lohnt es sich, auf allgemeine Fruchtbarkeitsfaktoren zu achten: Eine ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung können die Fruchtbarkeit unterstützen. Stressabbau ist ebenfalls wichtig – wer ständig unter Druck steht, kann hormonell reagieren, was den Eisprung beeinflussen kann. Auch die Gesundheit des Mannes spielt eine große Rolle; regelmäßige Bewegung, eine gesunde Ernährung und der Verzicht auf übermäßigen Alkohol oder Rauchen können helfen. Manche Paare nutzen zusätzlich Ovulationstests oder Temperaturmessungen, um den Eisprung noch präziser zu erkennen. Wenn ihr nach 12 Monaten (oder früher, wenn es besondere gesundheitliche Faktoren gibt) keine Schwangerschaft erreicht habt, ist es absolut sinnvoll, ärztlichen Rat einzuholen. Ein Gynäkologe kann sowohl bei dir als auch bei deinem Freund prüfen, ob alles in Ordnung ist und gegebenenfalls weitere Schritte empfehlen. Am wichtigsten ist jedoch, dass ihr euch gegenseitig unterstützt und den Prozess gemeinsam angeht. Es ist völlig in Ordnung, dass eure Freundinnen noch nicht in diesem Thema sind – ihr müsst euch nicht zurückhalten, aber ihr könnt euch auch andere Austauschmöglichkeiten suchen, wie dieses Forum oder spezielle Gruppen für Kinderwunsch.
jenny
11.08.2025 23:25:34 jenny hat ein Thema kommentiert Rente, Riester, Förderung - was ist das?:  Der Umgang mit Druck ist ein Schwerpunkt. Präsentationen auf hohem Niveau beinhalten oft skeptische Gremien, enge Zeitvorgaben oder Live-Fragerunden mit unvorhersehbaren Fragen. Coaching vermittelt Führungskräften Techniken, um Nervosität zu beherrschen, Gelassenheit zu bewahren und schnell zu reagieren. Dazu gehören zum Beispiel einstudierte Strategien, um schwierige Fragen auf Kernbotschaften zu übertragen, sowie Mindset-Training, um von der Angst vor Urteilen zu Vertrauen in die eigene Expertise zu gelangen.
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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20.09.2025  |  Kommentare: 0

Kann ich es mir leisten mein Recht durchzusetzen?

Kann ich es mir leisten mein Recht durchzusetzen?
Gerichtsgebühren dürfen nicht die Haupthürde bei der Überlegung der Durchsetzung des eigenen Rechtes sein.

Das österreichische Justizwesen ist einzigartig in Europa, dies nicht unbedingt im positiven Sinne: zu hohe Gerichtsgebühren, überlange Verfahrensdauer, keine oder unzureichende Anleitung einer unvertretenen Person trotz einer gesetzlich geregelten Anleitungspflicht, überkompliziertes Verfahrenshilfeverfahren u.a.m..  
 
VfGH-Präsident DDr Christoph Grabenwarter äußerte seine Meinung zum Thema Gerichtsgebühren im Artikel der „Presse“ vom 2.6.2022 unter dem Titel „VfGH-Präsident: Gerichtsverfahren oft zu teuer“: 
 
…. die Gerichtsgebühren in Zivilverfahren, die – ein Unikum in Europa – dem Staat mehr Einnahmen bescheren, als das gesamte Justizwesen kostet.“ 
 
(Hervorhebungen durch den Artikelverfasser)
 
Blickt man in die Gerichtspraxis, so scheint die im Artikel in der „Presse“ vom VfGH-Präsidenten DDr. Christoph Grabenwarter geäußerte Rechtsmeinung dort keine lösungsorientierte Implementierung gefunden zu haben. 
 
Ein Beispiel: für eine Besitzstörungsklage, mit welcher der Schutz des Besitzes erreicht werden soll, beträgt die Gerichtsgebühr EUR 107,00. Man könnte glauben, der Betrag sei lächerlich. 
 
Wehrt man sich gegen mehrere Besitzstörer, erreicht man schnell eine fünfstellige Summe.
 
Da wird sich manch ein „Normalsterblicher“ den fünfstelligen Betrag auf eine Schale und den Besitz auf die andere Schale der Waage legen, dass man in einem solchen Fall für den Besitz entscheidet, ist eher eine Ausnahme.
 
Entscheidet man sich trotz der hohen Gerichtsgebühren für den Besitz, ist man dazu gezwungen jede einzelne Besitzstörungsklage einzubringen, um keinem der ausgelassenen Besitzstörer die Möglichkeit zu bieten den ruhigen Besitz behaupten zu können. 
 
Wird man bei der Entscheidung über die Einbringlichmachung einer Klage nicht nur von inhaltlichen Überlegungen, sondern auch von finanziellen Überlegungen geleitet, weil man sich die Gerichtsgebühren nicht leisten kann, ist das Gerichtsgebührensystem verfassungs-, EMRK- und EU-GRCha-widrig.
 
Denn der EGMR hat ausgesprochen (Entscheidung Urbanek gegen Österreich vom 9.12.2010, 35123/05), dass die Gerichtsgebühren nur dann gem. der österreichischen Verfassung, der EMRK und der EU-GRCha rechtmäßig sind, wenn der Rechtsunterworfene einen Verfahrenshilfeantrag und einen Antrag gem. § 9 GEG stellen kann. 
 
Ein Verfahrenshilfeantrag und Antrag gem. § 9 GEG wird durch die Verpflichtung der Anwälte zur Angabe eines Einzugskontos konterkariert. Durch die Angabe eines Einzugskontos durch den Anwalt wird die Gerichtsgebühr beglichen und damit ein Antrag gem. § 9 GEG und/oder ein Verfahrenshilfeantrag nicht mehr möglich. 
 
Gibt der Rechtsvertreter kein Einzugskonto an, wird dieser disziplinarrechtlich verfolgt. Auch wenn dieser dabei im Sinne seiner Mandantschaft handelt, welche auf die Möglichkeit eines Antrages gem. § 9 GEG und einer Verfahrenshilfeantragstellung besteht. 
 
 
Die Kämpfer für ihr Recht als Störenfriede
 
Jeder, der vom gewöhnlichen Prozedere abweicht, aber sich im gesetzlichen Rahmen bewegt, wird vom Gerichtssystem als Störenfriede gesehen und es werden gegen ihn „gesetzliche“ Methoden angewandt, um diesen „zur Vernunft“ zu bringen.
 
So im nachfolgenden beispielhaften Fall.
 
Eine GmbH hat sich 2019 dafür entschieden ihre Liegenschaften für die Nutzung durch die Öffentlichkeit durch eine watschen einfache Bedienung mittels SMS anzubieten. 
 
Da diese Vorgehensweise den Plänen der Gemeinde nicht ins Bild passte, vereitelte sie die Nutzung der Liegenschaften durch zahlreiche listige Handlungen, u.a. durch Provozieren zahlreicher unberechtigter Nutzungen.
 
Die GmbH war in der Folge dazu gezwungen zahlreiche Besitzstörungsklagen (über 400) einzubringen, um ihr Besitz zu schützen. 
 
Da die schädigenden Handlungen zur Schädigung der GmbH, darunter der Kredit- und Rufschädigung, der Kontosperre, etc. führten, konnte sich die GmbH die Übernahme der Gerichtsgebühren nicht leisten und stellt daher Verfahrenshilfeanträge, Stundungsanträge sowie erhob sie gegen die Zahlungsaufforderungen/Mandatsbescheide Vorstellungen und anschließend Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht. 
 
Alles gesetzliche Maßnahmen, welche genau für solche Fälle vorgesehen worden sind.
 
Es handelte sich dabei um 410 Besitzstörungsklagen. 
 
Der Gerichtsgebührenbetrag hat EUR 43.870,00 betragen, was kein geringer, sondern ein sehr hoher Betrag ist.
 
Obwohl all die von der GmbH gesetzten Rechtshandlungen gesetzlich vorgesehen sind und ausgerechnet für solche Fälle gedacht sind, wurden über die GmbH Mutwillens Strafen verhängt, weil die GmbH gegen jeden Zahlungsauftrag und gegen jeden Bescheid (über 500) Rechtsmittel eingebracht hat. 
 
Das Problem der Mutwillensstrafe ist, dass deren Verhängung den Zweck hat, denjenigen, gegen den sie gerichtet ist, von einer Handlung abzuhalten. 
 
Nämlich davon, dass er Rechtsmittel, welche er zu ergreifen gezwungen ist, zu ergreifen unterlässt. 
 
Nämlich nicht das Rechtsmittel gegen die Zahlungsbescheide, sondern das Einbringen der Besitzstörungsklagen, was unweigerlich zur „freiwilligen“ Aufgabe des eigenen Besitzes führt. 
 
Dabei schreibt die Rechtsprechung vor (zuletzt mit dem Beschluss des LG Leoben zu 26 Cg 97/23t), dass man zu Schadensminderungszwecken dazu verpflichtet ist Verfahrenshilfeanträge und Anträge gem. § 9 GEG zu stellen. 
 
 
Erfordernis der Einführung eines pauschalierten Gerichtsgebührenbetrages
 
In den USA gilt für das Einreichen einer Klage bei der ersten Instanz der pauschalierte Betrag von 350 Dollar (EUR 297,95). (Gerichts- und Anwaltskosten im US-Zivilprozess | Rechtsbericht | USA | Prozessrecht)
 
In Österreich zahlt man für eine Klage mit einem Streitwert iHv EUR 1.000.000,00 Gerichtsgebühren im Umfang von ca. EUR 30.000,00.
 
Dass dann bei einem Streitwert von EUR 1.000.000,00 die Überlegung für oder gegen eine Klage gegen die Klage fällt, weil man sich die Gerichtsgebühren von ca. EUR 30.000,00 nicht leisten kann, kann eine wirtschaftlich vernichtende Entscheidung sein. 
 

 
Solche Schicksalsschläge können und sollten durch die Einführung einer pauschalierten Gerichtsgebühr wie dies in den USA ein usus ist, vermieden werden. 
 
Der positive Aspekt einer Einführung einer pauschalierten Gerichtsgebühr könnte sein, dass die Anzahl der Insolvenzen sich rasant verringern würde. Zum Unwohl der Insolvenzverwalter, welche sich eine andere lukrative Tätigkeit suchen müssten. 

vs
 
 
 
 
 


 

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