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sarra44
08.01.2026 11:43:03 sarra44 hat ein Thema kommentiert Das leidige Thema...Männer:  Ich habe mich gerade erst von meinem Freund getrennt und geniesse es allein. Ich habe vor hier eine Kreuzfahrt zu machen www.rivers2oceans-kreuzfahrten.de/blog
anne01
08.01.2026 11:16:19 anne01 hat ein Thema kommentiert Was sagt ihr zu Schönheitsoperationen?: Habt ihr auch schon öfter von Abnehmspritzen gehört? Ich setze mich gerade intensiv mit dem Thema auseinander, weil ich nach zwei Jahren Abnehmversuch langsam an meine Grenzen komme. Die Wirkstoffe Semaglutid und Liraglutid regulieren das Hunger- und Sättigungsgefühl über bestimmte Hormone. Ursprünglich wurden diese Medikamente in der Diabetestherapie eingesetzt, bevor man die gewichtsreduzierende Wirkung entdeckte. Mir ist bewusst, dass eine ärztliche Verschreibung notwendig ist und die Behandlung mehrere hundert Euro pro Monat kosten kann. Trotzdem überlege ich, ob dieser Weg für mich in Frage kommt. Ich habe mir auf einer Informationsseite einen Überblick verschafft, wie wirken Abnehmspritzen und welche Unterschiede zwischen den verschiedenen Präparaten bestehen. Mir geht es dabei um eine medizinische Unterstützung für eine langfristige Ernährungsumstellung. Mein Hausarzt steht dem Thema offen gegenüber und möchte vorher noch ein paar Blutwerte checken lassen. Falls hier jemand aus dem medizinischen Bereich mitliest oder bereits Behandlungen kennt, würde ich mich über einen Austausch freuen.
kaka88
05.01.2026 13:51:04 kaka88 hat ein Thema kommentiert Bubble Bob: Lilurose präsentiert auf seiner Website eine reichhaltige Kollektion an Brautkleidern, die mit Leidenschaft und Erfahrung entworfen wurden. Als Hersteller bietet die Marke sowohl klassische als auch romantische Boho-Stile an. Von Boho-Stil inspirierte Designs, brautkleid wien, begeistern mit subtilen Stoffen und eleganten Schnitten. Ein Besuch der Website lohnt sich, um mehr über die verfügbaren Kollektionen zu erfahren. Hier finden anspruchsvolle Bräute garantiert das Richtige.
asia
30.12.2025 23:30:25 asia hat ein Thema kommentiert Was nicht fehlen darf...:   Hallo zusammen,ich bin auf der Suche nach einem Geschenk mit persönlicher Note. Meine Freundin, die gerade ihre Wohnung einrichtete, ist eine tolle Person, die praktische Dekoration liebt,. Daher möchte ich sie mit einer Deutschlandkarte aus Kork als Wanddeko überraschen, weil man bereiste Orte markieren oder zukünftige Reisen planen kann. Unter https://www.pinnwanddeutschlandkarte.de gibt es mehrere Beiträge über Korkkarte im moderne Sti8l, die mich inspiriert haben. Hat jemand von euch schon eine solche Karte? Ist das eine gute Geschenkidee zum Geburtstag??
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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02.01.2022  |  Kommentare: 0

Sind Richter und Staatsanwälte gegen Amtsmissbrauchsanklagen immun?

Sind Richter und Staatsanwälte gegen Amtsmissbrauchsanklagen immun?
Die Unwissentlichkeit bei Amtsmissbrauch der Staatsanälte und Richter als österreichische Besonderheit?

Dieses Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft ***** am 29.4.2015 gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt, da ausgehend von den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens Mag. ***** weder ein wissentlicher Missbrauch seiner Befugnisse, noch ein Schädigungsvorsatz nachgewiesen werden konnte. Damit ist der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung weggefallen.

Diese Entscheidung das Verfahren einzustellen aus dem Jahre 2015, die normaler Weise nicht an die Öffentlichkeit gelangt, immunisiert Staatsanwälte und Richter gegen Anklagen wegen Amtsmissbrauch.

Nur da dieses Disziplinarerkenntnis veröffentlicht ist, kann man dies lesen, was niemand macht.

Einstellungen und Begründungen zu Einstellungen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren werden NIE veröffentlicht.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20151110_OLG0819_0000DS00005_1400000_000/JJT_20151110_OLG0819_0000DS00005_1400000_000.html

Ich bin zufällig über diese Entscheidung gestolpert weil ich zum Pilnacek Intimus Nogratnig recherchierte, mich verschrieb, gleich wie in dieser Entscheidung falsch Nogratnig mit Nogratnik k statt g zitiert wurde.

Wenn ein kleiner Beamter oder Bürgermeister wegen Amtsmissbrauch angeklagt wird, da wird von einem wissentlicher Missbrauch seiner Befugnisse, oder/und einem Schädigungsvorsatz ausgegangen. Einem Staatsanwalt, der zwingend Jurist und damit rechtskundig ist, wird die Wissentlichkeit nicht unterstellt.

Unsere Rechtslehre der juridischen Fakultäten forschen nicht, ob das eine Besonderheit ist die nur zum Wohle von Richtern und Staatsanwälten von Staatsanwälten und damit der Staatsanwaltschaft so gehandhabt wird.

Ulrike Müller

Titelfoto Gerichtsgebäude Innsbruck  Simon Legner

Gericht
OLG Innsbruck
Entscheidungsdatum
10.11.2015
Geschäftszahl
Ds5/14
Das Oberlandesgericht Innsbruck als Disziplinargericht für Richter und Staatsanwälte hat durch den Senatspräsidenten des Oberlandesgerichtes Dr. Salzmann als Vorsitzenden sowie den Senatspräsidenten des Oberlandesgerichtes Dr. Hoffmann und die Senatspräsidentin des Oberlandesgerichtes Dr. Brandstätter als weitere Mitglieder des Senates in der Disziplinarsache gegen den Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft ***** Mag. ***** über Antrag der Disziplinaranwältin vom 21.10.2015 beschlossen:
Spruch
Das Disziplinarverfahren wird gemäß § 130 Abs 1 erster Satz RStDG
e i n g e s t e l l t .
Begründung:
Text
Gegen den Disziplinarbeschuldigten wurde am 15.7.2014 gemäß § 123 Abs 1 RStDG die Disziplinaruntersuchung eingeleitet. Es bestand der Anfangsverdacht, dass Mag. ***** die ihm nach § 57 Abs 1 zweiter Satz RStDG auferlegten Pflichten, sich mit voller Kraft und allem Eifer dem Dienst zu widmen, die Pflichten seines Amtes gewissenhaft, unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen und die ihm übertragenen Amtsgeschäfte so rasch wie möglich zu erledigen, schuldhaft verletzt habe, indem er in den nachangeführten Verfahren die gebotene Aufklärung und Verfolgung von Straftaten unterlassen sowie berechtigte Anträge von Verfahrensparteien nicht bearbeitet habe, und zwar:
***** St *****  (Unterlassung der Bekanntgabe der Gründe für die Ver-    fahrenseinstellung trotz Antrages und Urgenz seit 18.6.    2013),
***** St *****  (Unterlassung der fristgerechten Fortsetzung des gemäß    § 192 Abs 1 Z 1 StPO unter Vorbehalt späterer Verfolgung    eingestellten Verfahrens),
***** St *****  (übertragen aus ***** UT *****; Unterlassung von Ermitt-    lungen gegen den seit 7.12.2012 namentlich bekannten    Verdächtigen),
***** St *****  (Unterlassung der fristgerechten Fortsetzung des gemäß    § 192 Abs 1 Z 1 StPO unter Vorbehalt späterer Verfolgung    eingestellten Verfahrens),
***** St ***** (Unterlassung der Fortsetzung und Bearbeitung des Er-    mittlungsverfahrens seit 23.11.2012),
***** St ***** (Unterlassung der Fortsetzung und Bearbeitung des Er-    mittlungsverfahrens seit 23.11.2012),
***** St ***** (Unterlassung der Bekanntgabe der Gründe für die Ver-    fahrenseinstellung trotz Antrages seit August 2012),
***** UT *****  (Unterlassung von Ermittlungen und Bearbeitung eines    Antrages eines der Opfer seit 8.2.2013),
***** St ***** (Unterlassung der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens    seit 8.5.2013),
15 St 66/08f  (Unterlassung der Bearbeitung von im April 2011 sicherge-    stellten versiegelten Unterlagen).
Gleichzeitig wurde das Disziplinarverfahren bis zum Abschluss des gegen Mag. ***** behängenden Strafverfahrens wegen Verdachtes des Missbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB unterbrochen.
Dieses Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft ***** am 29.4.2015 gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt, da ausgehend von den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens Mag. ***** weder ein wissentlicher Missbrauch seiner Befugnisse, noch ein Schädigungsvorsatz nachgewiesen werden konnte. Damit ist der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung weggefallen. Der Akt wurde daraufhin gemäß § 125 Abs 1 RStDG dem Untersuchungskommissär zugeleitet.
Rechtliche Beurteilung
Die durchgeführte Disziplinaruntersuchung hat nicht ergeben, dass die Mag.***** zur Last gelegten Verfahrensverzögerungen das Gewicht eines Dienstvergehens im Sinne des § 57 Abs 1 zweiter Satz RStDG aufwiesen, wofür Vorsatz oder auffallende Sorglosigkeit erforderlich wäre (Fellner/Nogratnik, RStDG, § 57 RN 40).
Über Antrag der Disziplinaranwältin war das Disziplinarverfahren daher gemäß § 130 Abs 1 erster Satz RStDG einzustellen.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:OLG0819:2015:0000DS00005.140.1110.000

Gesamte Rechtsvorschrift heute
Alle Fassungen
Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2012
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 302
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
StGB
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text
Zweiundzwanzigster Abschnitt
Strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen
Mißbrauch der Amtsgewalt
§ 302.

(1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.
Anmerkung
ÜR: Art. 1 lit. C, BGBl. I Nr. 136/2004
Schlagworte
Amtsmissbrauch, Wissentlichkeit, Ausland, Großschaden, Schädigungsvorsatz, Missbrauch
Im RIS seit
25.07.2012
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2015
Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR40140764
European Legislation Identifier (ELI)
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/60/P302/NOR40140764


 

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