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ddlu
29.05.2026 13:59:56 ddlu hat ein Thema kommentiert Advent, Advent, ein Lichtlein brennt :D Freut ihr euch schon auf die Weihnachtsmärkte??:  Ja schon, dieses mal ist es noch etwas hin. Ich habe mir für das nächste mal überlegt meinen Freundinnen  Spirituosenshop, Likörflaschen, Schnapsflaschen zu kaufen die ich per Hand mit besten Likör von mir selbst gemacht befülle. Ich weiss sie mögen so Sachen.
cloudy791
28.05.2026 14:03:29 cloudy791 hat ein Thema kommentiert Schnelles Wissen aneignen?:  Teambuilding ist kein einmaliges Ereignis, sondern ein fortlaufender Prozess, der langfristigen Erfolg fördert. Es verbessert die Kommunikation, stärkt das Vertrauen und fördert die Zusammenarbeit – allesamt wesentliche Faktoren für das Erreichen gemeinsamer Ziele. Organisationen, die in Teambuilding investieren, schaffen ein Umfeld, in dem Menschen effektiv zusammenarbeiten und sich zugehörig fühlen können. Dies führt nicht nur zu besseren Ergebnissen, sondern trägt auch zu einem positiveren und produktiveren Arbeitsumfeld bei.
jenny
28.05.2026 13:23:30 jenny hat ein Thema kommentiert Abhaken und abschieben?:   Faktoren wie wirtschaftliche Bedingungen, Ressourcen der Gemeinschaft, kulturelle Erwartungen und soziale Netzwerke beeinflussen das Familienleben. Sozialpädagogische Familienhilfe berücksichtigt diese Aspekte und unterstützt Familien dabei, äußere Herausforderungen zu meistern und ihre Bedürfnisse innerhalb größerer Systeme zu vertreten. Diese systemische Perspektive stellt sicher, dass die Unterstützung nicht auf individuelles Verhalten beschränkt ist, sondern das gesamte Umfeld einbezieht, das das Wohlbefinden der Familie prägt.
jenny
28.05.2026 13:18:09 jenny hat ein Thema kommentiert Welchen Sport macht ihr?:  Ich mache gerne Yoga. Neben seinen körperlichen und mentalen Vorteilen fördert Yoga Selbstdisziplin und einen gesunden Lebensstil. Regelmäßiges Yoga-Üben erfordert Beständigkeit, Geduld und Konzentration, was dazu beitragen kann, dass man auch in anderen Lebensbereichen mehr Selbstkontrolle entwickelt. Viele Menschen, die mit Yoga beginnen, achten bewusster auf ihre Ernährung, ihren Tagesablauf und ihre allgemeine Gesundheit. Yoga lehrt die Bedeutung von Balance und Mäßigung und inspiriert dazu, sowohl auf Körper als auch Geist zu achten. Es fördert zudem Selbstakzeptanz und persönliches Wachstum, indem es dazu anregt, sich auf Fortschritt statt auf Perfektion zu konzentrieren.
 
pitzname
17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
dimea
18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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25.06.2018  |  Kommentare: 0

Beweissicherung auch bei Parteieneinvernahmen

Beweissicherung auch bei Parteieneinvernahmen
Mängel in der Richterausbildung?

Abweisung Beweissicherungsantrag Rat Mag. Maierhofer zu 18 Nc 6/18t vom 15.2.2018: 

„Hinzu kommt, dass Helene Wasner in einem Teil der oben angeführten Verfahren selbst als Klägerin auftritt, weshalb ihre Einvernahme als Partei in diesem Zusammenhang nicht möglich ist, zumal sich aus dem klaren Wortlaut des § 384 Abs 1 ZPO ergibt, dass lediglich die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, nicht jedoch Parteien, von einer Beweissicherung umfasst sind. Diesbezüglich wird auch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien vom 18.02.1935, EvBl 1935/256, verwiesen.“

OLG, Beschluss Beweissicherungsantrag zu 41 Cg 6/18y bzw. 4 R 82/18p vom 13.6.2018:
 

Binnen vier Monaten liegen in puncto Beweissicherungsantrag zwei völlig unterschiedliche Entscheidungen vor. Der Richter des BG Liezen kam zur Erkenntnis, dass die Beweissicherung  NUR auf Zeugeneinvernahmen anzuwenden sei. Nicht möglich sei die Beweissicherung bei Parteieneinvernahmen.
 
Der Senatspräsident des Oberlandesgerichts Graz, Dr. Rothenpieler, sowie die Senatsmitglieder, Richterinnen Dr. Angerer und Mag. Zeiler-Wlasich wiederum gelangen zur Erkenntnis, dass die Beweissicherung auch auf die Parteieneinvernahme anzuwenden ist.
 
Diese Rechtsansicht der OLG Graz erscheint auch logisch, weil auch ein Kläger oder Beklagter bzw. dessen Rechtsnachfolger ein Recht darauf haben, dass Beweise, die ihren Prozessstandpunkt bestätigen, erhalten bleiben, auch wenn sie selbst sterben, bevor sie als Partei einvernommen werden können. Noch deutlicher wird es, wenn es mehrere Parteien gibt, und die überlebende Partei das Verfahren fortführen muss, ohne dass ihr der Beweis der Aussage der verstorbenen Partei zur Verfügung steht.
 
In Österreich dauern Gerichtsverfahren extrem lange. Es kann passieren, dass es auch Jahre dauert, bis es überhaupt zu einer Parteieneinvernahme kommt. Gerade bei alten oder kranken Menschen ist der Faktor Zeit eine wesentliche Komponente.
 
Die Frage ist nur, und hier scheint es ein Problem der Richter-Ausbildung zu geben, warum ein Richter des Bezirksgericht Liezen nicht weiß, dass es die überwiegende und überzeugende Ansicht laut Lehre ist, dass die Beweissicherung auch für Parteien gilt.
 
Weiters scheint auch überprüfenswürdig, warum Rag Mag. Maierhofer vom Bezirksgericht Liezen eine Entscheidung aus dem Jahre 1935 für seine Begründung heranzieht. Die Jahre ab 1933 bis 1945, also die so genannte „Nazi-Zeit“, sind gerade dadurch gekennzeichnet, dass Menschen- und Parteienrechte praktisch inexistent waren. Eine Entscheidung aus einer Zeit der Diktatur heran zu ziehen und noch dazu als einzige Belegentscheidung (!) zu zitieren wirft kein gutes Licht auf die österreichische Nachkriegsrechtsprechung.
 
Der Rechtsuchende muss sich auf Gerichte und Richter verlassen können und es muss ihm auch durch das Verhalten und die Entscheidungen der Richter möglich sein, diese zu respektieren.
 
Manche mögen hier ein zu vernachlässigendes Detail ersehen. Das stimmt aber nicht. Es hängen oft Existenzen von Urteilen ab. Wird zu Unrecht die Beweissicherung unter dem Vorwand, dass diese auf Parteien nicht anwendbar ist, und stirbt diese Partei sodann, ohne eine Aussage gemacht zu haben, kann dies verfahrensentscheidend sein.
 
Auch Parteien müssen vor Gericht die Wahrheit sagen, genauso wie deren Rechtsvertreter nur wahres Vorbringen erstatten darf. Alles andere wäre Prozessbetrug.
 
Wenn man also die Parteienaussagen genauso ernst nimmt, wie die Zeugenaussagen und nicht der Meinung ist: „Das ist eine Partei. Der kann sagen, was er will. Das muss nicht wahr sein.“, dann muss man unweigerlich zum Schluss kommen, dass der Beweissicherungsantrag auch für die Parteien gelten muss.


Titelbild: Paragraph, Autor: G Ambrus (zugeschnitten)


 

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