28.05.2018 |
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Für Bürgermeister Frosch, Bad Aussee, gilt die Unschuldsvermutung, warum macht er Amtsmissbrauch??
Ich werde die Amtsmissbrauchstaten mit I. fortlaufend bezeichnen und jeweils einen gesonderten Artikel schreiben.
I. Amtsmissbrauch Baugenehmigungsbescheid YogaPlattform/Terrasse auf landwirtschaftlichen Grund .
Scheinbar eine Kleinigkeit, tatsächlich ein wesentliches Detail von Amtsmissbrauchs-, Untreue- und Betrugshandlungen.
a) Auf Freiland, landwirtschaftlichem Grund, noch dazu von der AMA
(AMA = Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70
1200 Wien
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Vertretungsbefugt:
Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender und Vorstand für den Geschäftsbereich II
Dr. Richard Leutner, Vorstand für den Geschäftsbereich I
Die Agrarmarkt Austria ist eine gemäß § 2 AMA-Gesetz, BGBl Nr. 367/1992 eingerichtete juristische Person öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im § 3 festgelegt sind. Sie unterliegt gemäß § 25 AMA-Gesetz der Aufsicht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus)
kontrolliert EU gefördert, darf kein Bauwerk, außer landwirtschaftliches Bauwerk, errichtet und damit genehmigt werden!
Eine YogaPlattform/Terrasse für die Hotel Wasnerin Betriebs GmbH ist kein landwirtschaftliches Bauwerk und darf daher nicht genehmigt werden.
Das weiß Bürgermeister Franz Frosch und hat es dennoch durch seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich amtsmissbräuchlich mit einem, auch aus anderen Gründen, ungültigen Baubescheid schein genehmigt.
Dies ist ein Amtsmissbrauch!
b) Bürgermeister Franz Frosch hat im Frühjahr, als das durch das Team, so unsere Recherchen, des in den letzten Jahren bei Höchstgerichten (Verfassungsgerichtshof, Obersten Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof) erfolgreichsten Anwalt, jedenfalls was die Anzahl betrifft, Dr. Johannes Eltz, der Amtsmissbrauch aufflog, erzählt, dass er diese Baugenehmigung mit den „Bernkopfs“ (Maria?, Werner?) im Vorfeld besprochen habe.
Er hat also persönlich in dieser Sache gehandelt.
Im Bauakt findet sich zu diesen Gesprächen mit den „Bernkopfs“ (Maria, Werner), die Johannes Wasner das landwirtschaftliche Gut Sommersberg/Sommersbergseegebiet/Lahngangalmen um einen Pappenstiel abluchsen wollten, NICHTS.
Bei Baugenehmigung ist der Bürgermeister (somit Franz Frosch) persönlich 1. Instanz und nicht die Gemeinde!
Laut Hubert Siegel, Bauer in Bad Aussee und Nachbar des landwirtschaftlichen Gutes Sommersberg/Sommersbergseegebiet, hat erklärt, dass Bürgermeister Franz Frosch, für seine Mithilfe Johannes Wasner um sein landwirtschaftliche Gut Sommersberg/Sommersbergseegebiet/Lahngangalmen zu bringen, die Lahngangalmanteile dieses Gutes erhält.
Die Lahngangalmen sind die einzigen Almen in Aussee/Totes Gebirge im Privatbesitz, alles anderen gehört der Bundesforst AG als Nachfolger der kaiserlichen Güter.
Bürgermeister Franz Frosch hat von seinen Schwiegereltern deren Lahngangalmanteile erhalten und hätte mit den Lahngangalmanteilen des Wasnerischen landwirtschaftlichen Gutes Sommersberg/Sommersbergseegebiet/Lahngangalmen, die Mehrheit und das alleinige Entscheidungsrecht, was einen enormen Wert darstellt.
Welchen Sinn hat es für „Bernkopfs“ (Maria?, Werner?) gehabt, wenn diese Genehmigung rechtmäßig gewesen wäre und es diesen gelungen wäre Wasner um einen Pappenstiel um sein landwirtschaftliche Gut Sommersberg/Sommersbergseegebiet/Lahngangalmen, dem größten (fast 47 ha Sommersberg/Sommersbergseegebiet, 44 ha Lahngangalmen) Gut im Salzkammergut, uneinsichtig, einziger Privatsee und einziger warmer See des Salzkammergutes, zu bringen?
Der Pachtvertrag mit der Stadtgemeinde Bad Aussee wäre mit dem „Eigentumsübergang“ kraft allgemeinem bürgerlichem Gesetz (ABGB), damit auch die Unterpacht Wasnerin erloschen und das Bauwerk wäre bestehend gewesen und hätte für deren Absichten -immobilientouristische Ausbeutung - gute Dienste geleistet.
c) Das Grundstück auf dem die (ungültige, amtsmissbräuchliche) Baugenehmigung von Bürgermeister Frosch erteilt wurde, ist im Landschaftschutzgebiet Dachstein–Salzkammergut, gem § 6 Landschaftsschutzgebiete, des Gesetzes vom 30.Juni 1976 über den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft (Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976 –NschG 1976)
Gemäß Abs 3 des § 6 Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976 –NschG 1976 ist eine Genehmigung nach dem Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976 –NschG 1976 erforderlich. Gemäß Abs 4 des § 6 Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976 –NschG 1976 ist für die Genehmigung die Bezirkshauptmannschaft Liezen zuständig.
Eine derartige Genehmigung gibt es nicht. Bürgermeister Frosch hat die Täuschungshandlung gesetzt – veröffentlicht in …., es gebe eine derartige Genehmigung, die es tatsächlich nicht gibt.
Selbst wenn die Baugenehmigung des Bürgermeisters Frosch kein Amtsmissbrauch wäre, was diese jedenfalls ist, hätte die Yogaplattform/Terrasse aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht errichtet werden dürfen.
Die Duldung der Errichtung ohne naturschutzrechtliche Genehmigung durch den Bürgermeister Frosch ist ein weiterer Amtsmissbrauch.
d) Für die Baugenehmigung ist die Zustimmungserklärung des Liegenschaftseigentümers Johannes Wasner erforderlich gewesen, die dieser nicht gegeben hat.
Johannes Wasner, der krank war, hat eine Ladung zur Bauverhandlung als „Nachbar“, nicht als Liegenschaftseigentümer erhalten.
Johannes Wasner hat den Baubescheid als „Nachbar“ nicht als Liegenschaftseigentümer erhalten.
Diese amtsmissbräuchlichen Täuschungshandlungen bewirkt keine erforderliche Zustimmungserklärung des Liegenschaftseigentümers. Die Baugenehmigung ist daher nicht bestehend, und bedarf, da nicht bestehend, keiner Aufhebung – diese Baugenehmigung hat die rechtliche Qualität eines bedruckten Klopapiers, allerdings zu hart für diese Verwendung.
Die Ausfertigung dieses Baubescheides ist Amtsmissbrauch!
e) In diesem Bescheid steht hinsichtlich der Lage des „genehmigten“ Bauwerkes, dass dies genaue Lage zwischen der Bauwerberin Hotel Wasnerin Betriebs GmbH (Einfluss Hohenberg) und dem Wassermeister festzulegen ist.
Das steirische Baugesetz schreibt genau vor welche Unterlagen für die Antragstellung um eine Baugenehmigung und damit für das Erlangen einer Baugenehigung erforderlich sind.
Dieser gesetzlichen Vorgabe wurde von Bürgermeister Franz Frosch nicht entsprochen.
Ein wesentliches Detail dieser Erfordernisse ist die cm-genau Feststellung der Lage des zu genehmigenden Bauwerkes, was hier nicht gegeben ist, sondern eine Festlegung der Lage einer Vereinbarung mit dem Wassermeister rechtlich denkunmöglich übertragen wurde.
Auch diese Lage"festlegung" ist Amtsmissbrauch!
Vor Hohenberg war Aussee weitgehendst amtsmissbrauchs- und korruptionsfrei.
Hohenberg hat in Aussee der ehemaligen Anwältin Mag. Dr. Hella Ranner, die als ÖVP Politikerin vom damaligen SPÖ Landeshauptmann Mag. Voves, (siehe auch von Voves gestohlene Million) dem damaligen SPÖ Bürgermeister Otto Marl für die Stadtgemeinde Bad Aussee, als Strohfrau für Hohenberg und Genossen aufs Aug gedrückt wurde, Dinge vorgelebt, die sie besser nicht erlebt hätte.
Das Netzwerk Hohenberg, nach Muster der P2 Loge, umfasst von Freimaurern, Burschenschaftlern, Katholen, Kommunisten alle Gesinnungs- und Windrichtungen.
Bürgermeister Frosch ist ein sehr eindrucksvoller Amtsmissbrauchler in dieser „Beziehungsstruktur“
Bernhard Lanz