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20.07.2026 23:25:08 cloudy791 hat ein Thema kommentiert Welchen Sport macht ihr?:  Sport kann zu Verletzungen führen. Osteopathie eignet sich für viele verschiedene Personengruppen, darunter Büroangestellte, Sportler, ältere Erwachsene und Menschen, die sich von Verletzungen erholen. Die Behandlungspläne werden sorgfältig auf die Krankengeschichte, den körperlichen Zustand und die persönlichen Ziele jedes Patienten abgestimmt. Osteopathen geben häufig praktische Ratschläge zu Dehnübungen, ergonomischen Verbesserungen, körperlicher Aktivität und Anpassungen des Lebensstils, die eine nachhaltige Genesung unterstützen. Indem die Osteopathie Patienten über ihren eigenen Körper aufklärt und sie zur aktiven Teilnahme an ihrer Behandlung ermutigt, befähigt sie sie, eine wichtige Rolle für ihre Gesundheit zu übernehmen und wiederkehrenden Schmerzen vorzubeugen.
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19.07.2026 20:46:26 jenny hat ein Thema kommentiert Low Carb?:  Da Alkohol Kalorien liefert, enthalten viele alkoholfreie Weine weniger Kalorien als ihre herkömmlichen Pendants, wobei die genaue Menge je nach Produkt variiert. Sie vermeiden zudem die berauschende Wirkung von Alkohol und reduzieren so das Risiko von Kater oder alkoholbedingten Beeinträchtigungen am nächsten Tag. Manche alkoholfreie Weine enthalten noch natürlich vorkommende Verbindungen aus Trauben, wie beispielsweise Polyphenole. Die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Verbindungen werden jedoch weiterhin erforscht. Verbraucher sollten daher die Nährwertangaben auf den Produktetiketten, insbesondere den Zuckergehalt, überprüfen, um eine informierte Entscheidung zu treffen.
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19.07.2026 20:40:41 jenny hat ein Thema kommentiert Die Wechseljahre:  Genetische Stabilität und Saatgutqualität sind entscheidende Kriterien bei der Auswahl von Cannabissamen für den medizinischen Anbau. Seriöse Züchter arbeiten an der Entwicklung stabiler Genetik, die Pflanzen mit vorhersehbaren Cannabinoidprofilen, Wachstumsmustern und Blütezeiten hervorbringt. Konstanz ist in der medizinischen Produktion besonders wichtig, da Patienten und medizinisches Fachpersonal auf Produkte mit zuverlässiger Zusammensetzung und Qualität angewiesen sind. Hochwertige Samen weisen in der Regel hohe Keimraten auf und bringen gesunde Sämlinge hervor, die sich zu kräftigen Pflanzen entwickeln. Die sorgfältige Auswahl der Genetik unterstützt sowohl den erfolgreichen Anbau als auch die Herstellung standardisierter Arzneimittel.
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16.07.2026 19:32:45 inaox hat ein Thema kommentiert Haarspangen halten nicht:  Das Problem liegt also schlicht an den Haarnadeln selbst. Wer hochwertige Haarnadeln kauft, beispielsweise im Globy B2B-Shop https://globy.com/events-calendar/listing/industry/beauty, hat diese Probleme nicht. Exzellenter Service und schnelle Auftragsabwicklung. Alles lief reibungslos, und ich war sehr zufrieden.
 
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17.06.2015 10:39:28 pitzname hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Versuch es mal mit Lissilust
12.08.2014 12:48:37 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
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18.12.2013 14:22:00 dimea hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Also ich sehe es so beim Sport möchte ich meine Grenzen austesten und klar Muskelkater ist kein gutes Zeichen. Aber wenn man sich aufwärmt und dehnt ist es alles halb so schlimm
 
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12.04.2017  |  Kommentare: 0

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter
Ein Tatvorwurf, den Richter als Beamte gemäß §78 (2) StPO anzeigen müssen?

Muss die Staatsanwaltschaft, wenn ein Zivilgericht feststellt, dass etwas rechtsmissbräuchlich kollusiv im gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer zum Schaden eines Dritten (kollusiv) ist, dies erheben, oder können sie dies als Blödsinn abtun?

"Kollusiv" laut Duden heißt „gemeinsam zum Schaden eines Dritten, also eines anderen, zu handeln“. Dass Handeln auch Unterlassen sein kann ist rechtlich unstrittig, hier aber nicht Thema, da es hier um konkretes Handeln geht und nicht um Unterlassen, aber es dabei durchaus auch um Unterlassen gehen könnte.

Das Oberlandesgericht Wien hat zu 12 R 129/15a festgestellt, dass eine junge Frau rechtsmissbräuchlich-kollusiv GesmbH-Anteile, also rechtsmissbräuchlich zum Schaden Dritter, übernommen hat und es dabei unerheblich ist, ob sie dies wissentlich oder unwissentlich getan hat.

Nehmen wir an, sie hat also kollusiv gemeinsam zu Lasten eines Dritten gehandelt.

Dann muss ja zumindest noch eine weitere Person, im konkreten Fall waren zwei weitere Personen beteiligt, also drei Personen gemeinsam rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten gehandelt haben. Wenn diese Urteilsfeststellung des Oberlandesgerichtes richtig ist, wovon auszugehen ist, weil das Urteil ist rechtskräftig und der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision abgewiesen, entstehen folgende Fragen:

Müssen die drei Richter des Oberlandesgerichtes oder die Richterin des Erstgerichtes bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, dass hier ein GesmbH-Anteil rechtmissbräuchlich-kollusiv (gemeinsam zum Schaden eines Dritten) abgeschlossen wurde und als Folge dieser Feststellung diese Rechtsanteilsabtretung als ungültig erklärt wurde? Es ist unstrittig, dass das Erklären der Ungültigkeit einer Handlung durch das Gericht die Strafbarkeit einer Handlung nicht ausschließt.

Jetzt ist einmal zuerst die Frage, ob bei der Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (=gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Dritten), zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist.

Und hier erhebt sich die nächste Frage: Wenn da zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist, sind dann ebenso zwingend die drei Richter die das festgestellt haben verpflichtet, gemäß §78 (2) StPO, dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen?

Der §78 (2) StPO sagt, dass Beamte, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes den Verdacht einer strafbaren Handlung bekommen, dies bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen müssen.

Es ist unstrittig, dazu gibt es eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass der §78 (2) StPO auch für den Richter gilt und dieser damit ein Beamter im Sinne des §78 (2) Strafprozessordnung (StPO) ist.

Wenn jetzt Richter nicht anzeigen, machen die dann eine Dienstverfehlung? Machen die dann einen Amtsmissbrauch? Was sind die Folgen, wenn ein Richter als Beamter einen Verdacht nicht der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigt?

Jetzt kommt man wieder zu dem davor: Der Richter kann ja sagen, dass er ja keinen Verdacht hat. Ist es denkmöglich, dass bei einer Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren)“ zu handeln, kein Verdacht besteht?

Die weitere Frage ist dann, wenn die Staatsanwaltschaft, egal auf welchem Wege, von dieser Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren) zu handeln Kenntnis erlangt, hat die Staatsanwaltschaft dann das Recht zu sagen, dass diese Urteilsfeststellung bei ihnen keinen Verdacht weckt und rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten kein Hinweis auf ein strafbares Verhalten ist.

Faktum ist, dass sich in diesem Fall die drei Richter des Oberlandesgerichtes, die Erstrichterin und die Richter des OGHs trotz mehrmaligem Ersuchen der laut Urteil rechtsmissbräuchlich kollusiv Handelnden sich weigern, Strafanzeige gemäß §78 (2) StPO zu erstatten.

Die Partei die gewonnen hat, indem sie, aus Sicht dieser Frau, verleumdet hat und dieser zu Unrecht ein rechtsmissbräuchlich-kollusives Verhalten vorgeworfen hat sagt: „Ich brauche kein strafrechtliches Untersuchen, mir reicht die zivilrechtliche Feststellung.“ Weckt das nicht den Verdacht, dass diese Gründe haben müssen, warum sie nicht haben wollen, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt? Auch Faktum ist, dass die Staatsanwaltschaft sagt: „Dass die das nicht anzeigen weckt nicht den Verdacht der Verleumdung, daher brauchen wir uns das nicht anschauen.“


 

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