Wer beispielsweise eine Goldkette, eine Luxusuhr oder einen wertvollen Ring besitzt, zieht es unter Umständen vor, diesen Gegenstand für einen begrenzten Zeitraum zu beleihen, anstatt ihn endgültig zu veräußern. Wenn der Kreditnehmer den Kredit sowie alle anfallenden Gebühren innerhalb der vereinbarten Frist zurückzahlt, kann er den Gegenstand in der Regel wieder auslösen. Dies ist besonders dann eine Überlegung wert, wenn ein Gegenstand einen emotionalen Wert hat oder der Eigentümer ihn in Zukunft wieder nutzen möchte. Da sich der Gegenstand während der Laufzeit des Kredits jedoch meist im Gewahrsam des Pfandleihers befindet, kann der Kreditnehmer ihn in dieser Zeit nicht benutzen oder tragen. Es ist daher unerlässlich, die Auslösefrist sowie den Gesamtbetrag zu kennen, der für die Rückerlangung des Gegenstands erforderlich ist.