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28.06.2015  |  Kommentare: 0

Die Unwahrheiten rund um die Grazer Amokfahrt führen zu keinen Reaktionen von AnwältInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen und JournalistInnen – Warum?

Die Unwahrheiten rund um die Grazer Amokfahrt führen zu keinen Reaktionen von AnwältInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen und JournalistInnen – Warum?
Tatsächlich dauerte die Amokfahrt lange fünfzehn Minuten

Wir haben bisher zweimal über die Amokfahrt in Graz berichtet. Uns ist von Anbeginn aufgefallen, dass die Bekanntgaben von Polizei sowie der Stadt Graz ebenso wie die Berichterstattung unvollständig und denkunmöglich sind.

Es ist eine Tatsache, dass die Polizei völlig versagt hat und mit Strassensperren z.B. im Bereich Opernring -Hamerlinggasse, den Tod zweier und die Verletzung von mehr als 30 Personen hätte verhindern können.

Tatsächlich versucht die Polizei mit falschen Angaben, worin sie von der Stadt Graz und den Medien unterstützt werden, die Amokfahrt als blitzschnell – maximal fünf Minuten - an anderer Stelle steht dann auf einmal rund zehn Minuten , aber in dem Mail der Polizei an uns, sind es wieder fünf Minuten, („4. Wann ist genau die Festnahme in der Schmiedgasse erfolgt? Rund fünf Minuten später.“) - so darzustellen, als wäre der sofortige Einsatz, der tatsächlich nie stattgefunden hat, zu spät gekommen und hätte nicht erfolgreich sein können.

Tatsächlich dauerte die Amokfahrt lange fünfzehn Minuten und vom angeblich ersten Notruf bei der Polizei bis zur Herrengasse/Stadtpfarrkirche, war der Amokfahrer fast zehn Minuten unterwegs.

Wie Sie unseren Artikeln entnehmen können (Wir haben den Mail-Verkehr mit Polizei und Stadt Graz publiziert.), gibt die Polizei wörtlich an: erster Notruf 12Uhr16, Dauer bis zur Schmiedgasse rund fünf Minuten. Die Überwachungskamera von der Herrengasse zeigt 12Uhr25:26 also neuneinhalb Minuten Notruf bis zur Herrengasse,  mehr als fünf bis zur Kreuzung Opernring/Hamerlinggasse. Zeit genug für eine Strassensperre dort. Der Weg des Amokfahrers war, mit etwas Hausverstand, aufgrund der Fahrtroute, durchaus einfach vorherzusehen. Wir haben von der Polizei nicht einmal die Antwort gekriegt, ob sie mit Knopfdruck die Ampeln auf Rot stellen kann.

Es ist unfassbar, in welchen Zeitdimensionen die Polizei denkt, wenn es darum geht, kriminellen, mörderischen Handlungen zu begegnen.

Die Feuerwehr gibt an, in wenigen Minuten überall zu sein, das ist eine Anforderung, die offensichtlich die Polizei an sich nicht stellt.

Die Bevölkerung hat grundsätzlich die Einstellung, dass Anwälte, Richter und Journalisten die gesellschaftliche Verpflichtung hätten und zwar keineswegs als konkret im Einzelfall damit befasst, sondern als rechtskundige Bürger des Landes, Derartiges aufzuzeigen, zu verhindern, dass die Bevölkerung, wie im konkreten Fall angelogen wird, bzw. dass, das so aufgeklärt wird, dass in Zukunft eine Verbesserung eintritt.

In den USA gibt es den „freedom of information act“, in dem jeder Bürger, und das machen dort Anwälte regelmäßig, auch Medien, Informationen von Behörden eingeholt und erzwungen werden können. Die handelnden Personen machen sich strafbar, wenn sie hier nicht lückenlos, vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft erteilten. Es wagt aber ohnedies niemand, sich einer derartigen Anordnung entgegenzustellen.

Gibt es eine derartige Situation in Österreich? Das Auskunftspflichtgesetz scheint hier nicht zutreffend. Vor allem wo bleibt die gesellschaftliche persönliche Verantwortung jedes Einzelnen in seinem Berufsstand oder gibt es die nur in der Wunschvorstellung der Bevölkerung.

Zu schlechter letzt: Der Mörder blieb nur vor der Polizeiinspektion stehen, weil es ihm mangels Einsatz der Polizei, beim Morden langweilig wurde. Er musste zur Polizeiinspektion fahren, da er  keine Polizisten auf seiner Mörderfahrt gesehen hatte. Die Festnahme, die von Zuschauern als unfreiwillig missverstanden wurde, erfolgte nur unter der Vorsichtsmassnahme, dass dieser nicht freiwillig in die Polizeinspektion spazierte und dort nicht vielleicht doch herumgeschossen oder eine Bombe zur Explosion gebracht hättet, da man im vorhinein nicht wissen konnte, dass dieser weder Schußwaffe noch Bombe mit sich führte.

Für Alen R. gilt die Unschuldsvermutung.

Maria Stieger

Amoklauf Graz - hat Einsatzfehler der Polizei Tote nicht verhindert?

Amokfahrt in Graz


 

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